In den Anfangstagen der Internetnutzung mit Mobiltelefonen, lange bevor Apple das erste iPhone auf den Markt brachte, gab es bereits Abo-Fallen: Dienste, die in der Regel keinen echten Nutzen brachten, sondern meist auch kostenlos erhältliche Informationen boten, dafür dann aber über die Telefonrechnung mehr oder weniger hohe regelmäßige Zusatzkosten abrechneten.

Im Gegensatz zu Abo-Fallen am PC (zum Beispiel kostenpflichtiger Zugriff auf Freeware, Rezeptabos, Hausaufgabenhilfen….) kann man der Zahlung bei diesen Abo-Fallen kaum entgehen, da das Telekommunikationsunternehmen, das man nutzt, hier als Inkassounternehmen auftritt und selbst nicht für die verursachten Kosten verantwortlich ist. Wer nicht zahlt, bekommt also Ärger mit dem Telefonprovider, nicht etwa mit dem Betreiber der Abo-Falle.

Heute ist die Zahl der tatsächlich über die Telefonrechnung abgerechneten legitimen Dienste sehr stark zurückgegangen. Aber Abo-Fallen existieren weiterhin. Ein aktueller Fall ist der einer WhatsApp-Abofalle.

Wie die Whatsapp-Abofalle funktioniert

Ein Unternehmen mit Sitz in Holland, das für ein Geschäftsmodell aus Abofallen bekannt ist, hat Anzeigen auf Google gebucht. Google blendet auf Android-Geräten manchmal ganzseitige Werbung nach dem Beenden einer App ein. In unserem konkreten Fall handelt es sich um eine Anzeige mit der Behauptung, Whatsapp sei bald abgelaufen und das Abo müsse erneuert werden. Enthalten ist auch eine Aufforderung zum Herunterladen der verlängerten Version. Nichts deutet darauf hin, dass es sich um Werbung handelt und die Anzeige nicht von Whatsapp ist.

Ein Tipp auf die Anzeige führt auf eine Webseite, auf der z.B. „neue Wallpaper für Whatsapp“ angeboten werden, und zwar so, dass der Name der App deutlich hervorsticht. An dieser Stelle zählt das holländische Unternehmen auf den antrainierten Reflex des Benutzers, immer schön auf „Weiter“ zu klicken, ohne zu lesen, was eigentlich in dem Text des Fensters steht.

Um wenigstens im halbschattigen legalen Bereich unterwegs zu sein, muss das Unternehmen nämlich an dieser Stelle seinen Namen nennen und außerdem auf die Abogebühren hinweisen. Aus dem Text wird eigentlich deutlich, dass es sich nicht um ein WhatsApp-Update oder eine Verlängerung handelt. Vielmehr wird eine App angeboten, die ihrerseits Zugriff auf weitere Apps ermöglicht, voraussichtlich alle ohne Nutzen, zu einem Abopreis von 4,99 € wöchentlich!

Auch auf die Abrechnung über die Telefonrechnung wird hingewiesen. Es gibt also deutliche Anzeichen dafür, dass es sich um eine teure Mogelpackung handelt. Der beste Schutz des Benutzers besteht darin, aufmerksam zu lesen, was ihm angeboten wird, bevor er auf „Weiter“ tippt. Ansonsten geht er möglicherweise sogar einen rechtsgültigen Vertrag ein, aus dem herauszukommen schwierig und teuer werden kann.

Die Software stammt häufig aus einer anderen Quelle als dem Playstore, wer also darauf verzichtet, andere Quellen als diesen zu nutzen, ist zusätzlich geschützt. Aber da die Software technisch nichts Problematisches tut, könnte sie sogar ohne Beanstandung im PlayStore auftauchen. Auch Virenscanner für Android werden solche Programme kaum beanstanden.

Eine Drittanbietersperre hilft

Seien Sie also wachsam und aufmerksam und schließen Sie möglichst nie Kaufverträge ab, die über die Telefonrechnung abgerechnet werden, da Sie sonst einen Rechtsstreit mit Ihrem Telefonanbieter riskieren. Sie können sich zusätzlich dadurch schützen, dass Sie mit Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre vereinbaren. Mobilfunkanbieter sind seit 2012 dazu verpflichtet, auf Antrag solche Sperren einzurichten, dann ist das Abschließen von Abo-Verträgen nicht mehr möglich, allerdings auch dann nicht, wenn man es möchte.

Auf computerbetrug.de gibt es eine gute Übersicht über die Einrichtung und Funktion einer Drittanbietersperre.

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